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Genehmigungsverfahren Studienordnungen

Studienordnungen

Die Studienordnungen enthalten die ausführenden Bestimmungen zu den jeweiligen Rahmenverordnungen einer Fakultät. In den Studienordnungen werden beispielsweise die Buchungsmodalitäten zu den Modulen, die Mustercurricula sowie die Bestehensvoraussetzungen der einzelnen Bachelor- und Masterprogramme definiert. Sie konkretisieren die Bestimmungen der Rahmenverordnungen und sind diesen daher untergeordnet. Die Studienordnungen werden von der Fakultät erlassen und durch die Erweiterte Universitätsleitung genehmigt.

Die Erweiterte Universitätsleitung hat in ihrer Sitzung vom 7. November 2017 das Verfahren zur Genehmigung neuer Studienordnungen durch die Erweiterte Universitätsleitung beschlossen. Mit der Einführung des Verfahrens erfüllt die UZH eine Bedingung für die Akkreditierung nach Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz (HFKG), indem die langfristige Sicherung der Qualität des gesamten Studienangebots sowie neuer Studienprogramme sichergestellt wird. Die Anwendungsfälle für das Verfahren sowie die Zuständigkeiten in der Genehmigungsphase wurden im Mai 2019 durch die Universitätsleitung weiter spezifiziert:

Die UZH kennt generell vier Anwendungsfälle für das Genehmigungsverfahren Studienordnungen: 

  1. Die Einführung eines neuen Studienprogramms
  2. Die Änderung eines bestehenden Studienprogramms
  3. Die Totalrevision des Studienangebotsportfolios einer Fakultät
  4. Die Änderung des allgemeinen Teils einer bestehenden Studienordnung

Jedes neue bzw. substanziell geänderte Studienprogramm bzw. jede neue oder substanziell geänderte Studienordnung wird im Rahmen der regelmässigen Treffen der Studiendekaninnen und Studiendekane mit der Prorektorin Lehre und Studium (Studiendekan/-innen-Gespräch) auf Basis von Prüfkriterien vorberaten. Die von der Fakultät erarbeitete oder geänderte Studienordnung unterliegt anschliessend der Genehmigung durch die Erweiterte Universitätsleitung.

Der Genehmigungsprozess gliedert sich in zwei Phasen:
Vorbereitungsphase
Genehmigungsphase

Handelt es sich bei einer Änderung der Studienordnung lediglich um eine geringfügige Änderung, welche keines der Prüfkriterien betrifft, so kann die Fakultät einen Antrag auf verkürztes Verfahren stellen.
Verkürztes Verfahren
Prüfkriterien Studienangebot

Genehmigungsprozess Studienordnungen

Weiterführende Informationen

Kontakt

Abteilung Lehrentwicklung
Team Rechtsgrundlagen
Daniel Stadelmann
Tel: +41 44 634 22 42

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