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UZH für Lehrverantwortliche

Genehmigungsphase

Prozessbeschrieb

Nach der Vorbereitungsphase folgt die Genehmigungsphase mit folgenden Schritten:

  • Fakultät: Die Fakultätsversammlung erlässt die Studienordnung unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Erweiterte Universitätsleitung. Sie reicht die vorbehaltlich erlassene Studienordnung, die Protokolle aus dem Studiendekan:innen-Gespräch, die Bestätigung der Rechtskonformität durch die Abteilung Lehrentwicklung sowie den Antrag an die Universitätsleitung beim Prorektorat Lehre und Studium ein. Die Abteilung Lehrentwicklung unterstützt bei Erstellung der Dokumente. 
  • Universitätsleitung: Die Universitätsleitung nimmt die Studienordnung zur Kenntnis und leitet sie an die Erweiterte Universitätsleitung weiter. 
  • Erweiterte Universitätsleitung: Schliesslich obliegt der Erweiterten Universitätsleitung die formale Genehmigung der Studienordnung.
  • Fakultät: Die Publikation der Studienordnung erfolgt auf der Webseite der Fakultät. 

Zuständigkeiten

  • Antragstellerin ist die Fakultät. 
  • Die Abteilung Lehrentwicklung stellt die Einhaltung des Prozesses sicher und weist im Falle von Änderungsvorschlägen durch die Erweiterte Universitätsleitung die Studienordnung an die zuständige Fakultät zurück. 
  • Für die Genehmigung der Studienordnung ist die Erweiterte Universitätsleitung verantwortlich.

Zeitplanung

Die Mindestdauer für die Genehmigung der Studienordnung ist durch den internen Gremienweg der Fakultät sowie die Sitzungstermine der Universitätsleitung und der Erweiterten Universitätsleitung vorgegeben. Im Idealfall wird die neue bzw. geänderte Studienordnung vor oder mit Bewerbungsbeginn auf das folgende Semester publiziert. 

Weiterführende Informationen