Erarbeitungsprozess
Prozessbeschrieb
Der Prozess zur Erarbeitung von Rahmen- und Promotionsverordnungen (kurz: Erarbeitungsprozess) definiert die Schritte und Zuständigkeiten bei der Neukonzeption bzw. Revision der Rechtsgrundlagen von Studiengängen. Ablauf:
- Fakultät: Entwurf der Verordnung in enger Zusammenarbeit mit der Abteilung Lehrentwicklung, der Abteilung Studierende, der Abteilung Zentrale Informatik Business Applications, der Abteilung Recht und Datenschutz und der Abteilung Student Lifecycle e-Services.
- Abteilung Lehrentwicklung: Prüfung der Verordnung in Rücksprache mit der Abteilung Recht und Datenschutz, der Abteilung Studierende, der Abteilung Zentrale Informatik Business Applications, der Abteilung Student Lifecycle e-Services und Dokumentation der Ergebnisse im Prüfbericht.
- Fakultät: Finalisierung des Entwurfs.
Zuständigkeiten
Die den jeweiligen Studiengang oder die jeweiligen Studiengänge anbietende Fakultät ist für die Erarbeitung der Verordnung zuständig. Es findet eine enge Zusammenarbeit mit der Abteilung Lehrentwicklung, der Abteilung Studierende, der Abteilung Zentrale Informatik Business Applications und der Abteilung Recht und Datenschutz statt.
Zeitplanung
Die Dauer des Erarbeitungsprozesses einer Verordnung hängt stark von der Komplexität des Vorhabens ab und ist somit zeitlich variabel. Eine vorausschauende, realistische Zeitplanung, unter Berücksichtigung der innenuniversitären Gremien-termine, wird empfohlen.