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UZH für Lehrverantwortliche

Erlassprozess

Prozessbeschrieb

Der Prozess zum Erlass von Rahmen- und Promotionsverordnungen (kurz: Erlassprozess) regelt die Schritte und Zuständigkeiten von der Einreichung einer Verordnung bis zu deren Inkrafttreten.

  • Fakultätsversammlung: Verabschiedung der Verordnung.
  • Fakultät: Entwurf des Universitätsleistungs- und des Universitätsratsantrags unter Hilfestellung der Lehrentwicklung. Versand der Gremienunterlagen inklusive der Verordnung (sog. Änderungsvorlage) und des Prüfberichts der Lehrentwicklung an das Prorektorat Lehre und Studium mit der Bitte um Traktandierung für die Universitätsleitung.
  • Universitätsleitung: Verabschiedung der Verordnung zuhanden der Erweiterten Universitätsleitung.
  • Erweiterte Universitätsleitung: Verabschiedung der Verordnung zuhanden des  Universitätsrates.
  • Universitätsrat: Erlass der Verordnung, Publikation der Verordnung im Amtsblatt des Kantons Zürich.

Zuständigkeiten

  • Antragsstellerin ist die Fakultät. Die Fakultät muss jede Änderung an der Verordnung, die sich auf dem Erlassweg ergibt, zur Kenntnis nehmen und bestätigen. 
  • Die Abteilung Lehrentwicklung stellt die Einhaltung des Prozesses sicher und gewährleistet im Falle von Änderungen an den Rechtsdokumenten auf dem Erlassweg den Einbezug der relevanten Akteurinnen, insbesondere der Fakultäten. 
  • Für die Verabschiedung sowie den Erlass der Verordnung sind die universitären Entscheidungsgremien verantwortlich.

Zeitplanung

Die Mindestdauer des Erlassprozesses ist durch den im Universitätsgesetz festgelegten Weg durch die Entscheidungsinstanzen vorgegeben. Für die Zeitplanung sind folgende Eckpunkte massgebend:

  • Die Inkraftsetzung einer Verordnung erfolgt i.d.R. auf den Beginn eines Herbstsemesters (1. August, HS x).
  • Die Verordnung ist vor dem Beginn der Bewerbungsfrist für das entsprechende Herbstsemester zu veröffentlichen (im HS des Vorjahres).
  • Es sind ca. 18 Monate für den Erlassprozess einzuplanen. Die Abteilung Lehrentwicklung unterstützt gerne bei der Erarbeitung der Zeitpläne. 

Weiterführende Informationen

Kontakt

Abteilung Lehrentwicklung
Team Rechtsgrundlagen
Daniel Stadelmann
Tel: +41 44 634 22 42

E-Mail