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UZH für Lehrverantwortliche

Verkürztes Verfahren

Kommt eine Fakultät während der Erarbeitung des Konzepts für die Änderung an einem bestehenden Studienprogramm oder einer Studienordnung zu dem Schluss, dass es sich lediglich um eine geringfügige Änderung handelt, d.h. dass keines der Prüfkriterien durch die Änderung tangiert ist, kann sie bei der Prorektorin Lehre und Studium einen Antrag auf verkürztes Verfahren stellen. Die Abteilung Lehrentwicklung stellt ein Template für den Antrag auf verkürztes Verfahren zur Verfügung. 

Prozessbeschrieb

Das verkürzte Verfahren gliedert sich wie folgt: 

  • Fakultät: Die Fakultät entscheidet, ob sie einen Antrag auf verkürztes Verfahren plant und lässt der Abteilung Lehrentwicklung den ausfüllten Antrag und die Studienordnung zur Rechtskonformitätsprüfung zukommen. 
  • Abteilung Lehrentwicklung: Die Abteilung Lehrentwicklung führt die Rechtskonformitätsprüfung für die geplanten Änderungen durch und legt das Geschäft zur Entscheidung der Prorektorin Lehre und Studium vor.
  • Prorektorin Lehre und Studium: Die Prorektorin Lehre und Studium entscheidet über den Antrag. 
  • Fakultät
    • Bei positivem Entscheid erlässt die Fakultät die Studienordnung und publiziert sie anschliessend in geeigneter Weise.
    • Bei negativem Entscheid durchläuft die Fakultät das reguläre Genehmigungsverfahren Studienordnungen. Der nächste Schritt ist in diesem Fall die Vorstellung der geplanten Änderung im Studiendekan:innen-Gespräch.

Zuständigkeiten

  • Antragsstellerin ist die Fakultät.
  • Für die Genehmigung des Antrags ist die Prorektorin Lehre und Studium verantwortlich.

Zeitplanung

Auch für den Fall des verkürzten Verfahrens ist die Mindestdauer für die Genehmigung der Studienordnung durch den internen Gremienweg der Fakultät vorgegeben. Des Weiteren muss ausreichend Zeit sowohl für die Rechtskonformitätsprüfung als auch für die Entscheidung durch die Prorektorin Lehre und Studium eingeplant werden. Im Falle eines negativen Entscheids durch die Prorektorin verlängert sich der Gremienweg deutlich, da in diesem Fall das reguläre Genehmigungsverfahren Studienordnungen durchlaufen werden muss. Vor diesem Hintergrund wird ein frühzeitiger Einbezug der Abteilung Lehrentwicklung angeraten, um die Erfolgschancen des Antrages für das verkürzte Verfahren und damit auch eine realistische Einschätzung der Dauer des Genehmigungsverfahrens zu erhalten.

Verkürztes Genehmigungsverfahren Studienordnungen

Weiterführende Informationen