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UZH für Lehrverantwortliche

Erarbeitung der Rechtsgrundlagen

Gemeinsame Studiengänge wie Joint und Double Degrees benötigen als Rechtsgrundlage eine Kooperationsvereinbarung sowie an den meisten Fakultäten eine eigene Rahmenverordnung und ggf. eine Studienordnung.

Für Studienprogramme, welche durch Module im Rahmen eines geregelten Modulaustauschs  (PDF, 71 KB)ergänzt werden, wird ebenfalls eine Kooperationsvereinbarung benötigt. Eine eigene Rahmenverordnung ist zumeist nicht notwendig, ggf. muss aber die Studienordnung für die Bachelor- und Masterstudienprogramme der Fakultät entsprechend angepasst werden. Auch sollte in Fällen, in denen Studienanteile obligatorisch an einer Partnerinstitution absolviert werden müssen, frühzeitig an eine geeignete Kommunikation gegenüber den Studierenden gedacht werden.

Prozessbeschrieb

Der Prozess zur Erarbeitung einer Kooperationsvereinbarung definiert die Schritte und Zuständigkeiten zur Realisierung einer strukturellen Kooperation in der Lehre zwischen zwei oder mehreren Partnerinstitutionen. Ablauf:

Erfordert eine strukturelle Kooperation eine eigene Rahmenverordnung, findet der Erarbeitungs- und Erlassprozess für Rahmen- und Promotionsverordnungen für die Bachelor- und Masterstudiengänge an der UZH Anwendung.

Wird eine eigene Studienordnung für ein Studienprogramm benötigt oder muss eine bestehende Studienordnung geändert werden, kommt das Genehmigungsverfahren Studienordnungen zur Anwendung. 

Zuständigkeiten

Für die Kooperationsvereinbarung ist die den jeweiligen Studiengang bzw. das jeweilige Studienprogramm anbietende Fakultät zuständig. Die Abteilung Lehrentwicklung unterstützt bei der juristischen Erarbeitung der Vereinbarung. Sind finanzielle oder datenschutzrechtliche Fragestellungen betroffen, muss zudem die Abteilung Recht und Datenschutz hinzugezogen werden.

Zeitplanung

Die Anbahnung, Planung und Erarbeitung der Rechtsgrundlagen für strukturelle Kooperationen in der Lehre sind komplexe Vorhaben, die häufig umfassende interne Abklärungen sowie Abklärungen mit externen Institutionen erfordern. Eine realistische Zeit- und Ressourcenplanung ist daher für den Erfolg der Vorhaben unabdingbar. Für den Prozess sollten mindestens 1 1/2 Jahre Vorlauf vor geplantem Start des Studienprogramms bzw. des Studiengangs eingerechnet werden.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Abteilung Lehrentwicklung
Team Rechtsgrundlagen
Daniel Stadelmann
Tel: +41 44 634 22 42

E-Mail